Unsere AGB’s

Fahrad mieten in der Schleiregion

Kurz AGB:

Die E-Bikes und Fahrräder sind in einem technisch einwandfreien Zustand, wenn sie unser Haus verlassen. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen! Der Mieter wurde in die Bedienung des Rades eingewiesen. Bitte fahren Sie vorsichtig. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche über den normalen Verschleiß hinausgehen. Ebenso bei Verlust-Diebstahl. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe mitzuteilen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an dritten Personen und an dem Mieter selbst.

Allgemeine Mietbedingungen (Stand Juni 2022)

  1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis zustande.
  2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
  3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
  4. Die Miete sowie die Kaution in Höhe von 20€ pro Rad und 50€ pro Ebike sind in bar vor Ort zu entrichten.
  5. Der Mietgegenstand (e-Bike oder Fahrrad) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
  6. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl, sowie während der Instandsetzungs-/Wiederbeschaffungszeit entstandene Mietausfälle haftet der Mieter.
  8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
  9. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.
  10. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass eventuell generierte Fotos von ihm zu Werbezwecken und in der Presse von der Firma SchleiRadgeber genutzt werden können. Ein monetärer Anspruch seitens des Mieters entsteht hierdurch nicht.

Pflichten der Mieter

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Raumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

Reparaturen

  1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
  2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten.
  3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Für den Rücktransport zur Mietstation ist der Mieter selbst verantwortlich. Eine Rückholung durch den Vermieter ist falls möglich kostenpflichtig. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt. Es fällt eine Kostenpauschale je Fall von 25 € bis 30 km an. Größere Entfernungen werden entsprechend preislich angepasst.

Unfall/Diebstahl

  1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
  3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
  4. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.

Haftung

  1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, dazu gehört auch der sachgemäße Transport falls nötig mit geeignetem Fahrradgepäckträger. Transport im PKW und auf Anhängern ist nicht gestattet. Eine Lieferung kann gern vom SchleiRadgeber in vorheriger Absprache und gegen Entgelt organisiert werden.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.
  5. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

Übergabe

Das e-Bike/Fahrrad ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des e-Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.

 Storno

Sollten Sie Räder gebucht haben und wollen diesen stornieren gelten folgende Stornierungsbedingungen:

14 Tage vor Termin: kostenfrei

1 Woche vor Termin: 50 %

2 Tage vor Termin: 75%

Am selben Tag: 100%

Bei Abbruch der Miete durch schlechtes Wetter, Krankheit oder andere nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände erfolgt keine Rückerstattung des Mietentgelts.

Falls Beherbergungsverbot zum Zeitungpunkt der Vermietung besteht wird kostenfrei storniert

Bitte fahren Sie vorsichtig und benutzen Sie einen Fahrradhelm